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Sportwette quo vadis?
Der Glückspielstaatsvertrag und seine Auswirkungen

 

Ein böses Erwachen gab es für zahlreiche Bundesbürger am Neujahrstag nicht nur auf Grund der Folgen einer rauschenden Silvesternacht – zum 1. Januar 2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Deutschland in Kraft getreten und sorgt seither für reichlich Wirbel in der Welt von Lotterien, Poker und Sportwetten. Speziell mit letzteren wollen wir uns im folgenden Beitrag auseinandersetzen und ein wenig Licht ins Dunkel des Gesetzesdschungels bringen.

 

Teil I: GlüStV – Wie Phönix aus der Asche?

 

Einleiten möchten wir mit einem kleinen Exkurs zum förderalistischen System in Deutschland. Die Gesetzgebung erfolgt auf zwei getrennten Ebenen, der Bundes- und der Länderebene. So wird von Seiten des Bundes unter anderem die Steuergesetzgebung ebenso übernommen wie die Ausformung des Strafrechts, während die Länder beispielsweise das Bildungswesen gesetzlich regeln – und eben auch das Lotteriewesen.

 

Den Ländern fällt jedoch nicht nur die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich zu, sie haben sich auch eine Monopolstellung im Bereich der Angebotes von Glücksspielen gesichert. Aus diesem Grund tummeln sich neben dem staatlichen Sportwettenanbieter Oddset praktisch kaum weitere Wettanbieter auf dem deutschen Markt – die wenigen verbleibenden operieren mit alten Lizenzen, beispielsweise aus der ehemaligen DDR, die noch Fortbestand haben.

Moneten
3.5 Mrd. € schwer - der deutsche Sportwettenmarkt

 

Dieses staatliche Monopolstellung wiederum war Grund für das Bundesverfassungsgerichts, sich dem Sportwettenmarkt anzunehmen. Im März 2006 erging höchstrichterlich das berühmt-berüchtigte „Sportwetten“-Urteil und das Unheil nahm seinen Lauf. Die Rechtsprechung befand darin, dass die Monopolstellung der Länder grundsätzlich einen Eingriff in die verfassungsmäßig durch Art. 12 GG gesicherte Berufsfreiheit darstellt. Ein Ausschluss privater Anbieter sei jedoch gerechtfertigt ist, sofern damit übergeordnete Ziele des Gemeinwohls, allen voran die „Bekämpfung der Glücksspielsucht“, verfolgt werden.


Hätte das Urteil mit dieser Feststellung geendet, hätte sich vermutlich nicht viel geändert an der Glücksspiellandschaft Deutschlands. Doch die obersten Wächter der Verfassung wollten mehr. Sie bestimmten die Länder dazu, dass bestehende Recht zu verschärfen, um die genannten Ziele noch effizienter zu verfolgen. Die Länder machten ihre Hausaufgaben und erarbeiteten in den folgenden eineinhalb Jahren einen Entwurf für den zum 1. 1. 2008 in Kraft getretenen GlüStV – begleitet von breit angelegten Protesten aus allen Richtungen, von den privaten Glücksspielanbietern bis hin zu den Landesportbünden, vom Deutschen Lottoverband ebenso wie von zahlreichen Bundesligavereinen.


Doch was ändert sich nun tatsächlich mit dem neuen Gesetz? In welchem Umfang ist es möglich, in Deutschland weiterhin Sportwetten zu platzieren? Macht sich der (L)Otto-Normal-Verbraucher möglicherweise gar strafbar, wenn er auf seinen Lieblingsverein oder das nächste Formel 1 Rennen wettet? Dazu mehr in unserem nächsten Beitrag!


Teil I - GlüStV – Wie Phönix aus der Asche?

Teil II – Das Gesetz im Fokus

Teil III – Zukunft der Sportwette - Ein Ausblick

***Wichtiger Hinweis: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen lediglich eine Einschätzung der gegenwärtigen rechtlichen Lage in Deutschland dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird ausdrücklich nicht übernommen, eine etwaige Haftung ausgeschlossen***